Dieses Glaubensbekenntnis war das erste baptistische Bekenntnis in Deutschland und war für spätere Bekentnisse stark prägend:
Mit dem „Glaubensbekenntnis der evangelisch-taufgesinnten Gemeinde in Hamburg“, welches von deren Gründer und Pastor Johann Gerhard Oncken verfasst und 1837 dem Hamburger Senat vorgelegt wurde, veröffentlichen wir eine grundlegende Schrift eines Gottesmannes, der weit über die deutschen Grenzen hinaus für die Entstehung und Entwicklung der baptistischen Kirchen in vielen Ländern Europas maßgebliche Bedeutung hatte. …
Dieser Text von 1837 wurde zudem die (über weite Strecken wörtlich übernommene) Grundlage für das 1847 erarbeitete „Glaubensbekenntnis und Verfassung der Gemeinden getaufter Christen, gewöhnlich Baptisten genannt“, welches jahrzehntelang als „angemessenste[r] Ausdruck des Gemeinglaubens der deutschen Baptisten“ angesehen wurde (so nach der Vorbemerkung zur Revision des Bekenntnisses 1912)
(Auszug aus dem Nachwort dieser Ausgabe)