Die erste Freie evangelische Gemeinde in Deutschland wurde 1854 von Hermann Heinrich Grafe in Wuppertal-Elberfeld gegründet auf der Basis eines im Heilsverständnis reformierten Glaubensbekenntnisses:
Die Freien evangelischen Gemeinden in Deutschland sehen sich nach wie vor dem Streben ihres Begründers nach Reinheit und Einheit verpflichtet. Für Freie evangelische Gemeinden heißt das heute fast immer, dass detaillierte Glaubensbekenntnisse abgelehnt werden. Gemeinsame Glaubensgrundlage der Freien evangelischen Gemeinden ist allein das Apostolische Glaubensbekenntnis und die allgemeine Verpflichtung, dass die verbindliche Grundlage für Glauben, Lehre und Leben, die Bibel, das Wort Gottes ist.
Was sicherlich für viele heutige Mitglieder und selbst Pastoren überraschend sein dürfte, ist die Tatsache, dass Hermann Heinrich Grafe die erste deutsche FeG auf der Basis eines Glaubensbekenntnisses konstituiert hat. Noch überraschender mag es für viele sein, dass dieses erste FeG-Glaubensbekenntnis weit über den heutigen Minimalkonsens hinausging. Das Glaubensbekenntnis der Freien evangelischen Gemeinde in Elberfeld-Barmen von 1854 zeigt, dass die erste deutsche FeG sich eindeutig zur reformierten Heilslehre bekannte. Dies entsprach auch dem theologischen Selbstverständnis Grafes, der von sich sagte: „In der Heilslehre bin ich reformiert, in der Gemeindeverfassung Independent und im Leben ein Pietist“ . Wenngleich das Glaubensbekenntnis eindeutig die reformierte Heilslehre vermittelt, ist es doch bei weitem nicht so detailliert, wie zum Beispiel das erste Bekenntnis der Deutsche Baptisten und viele andere reformierte Bekenntnisse.
(Auszug aus der Einleitung dieser Ausgabe)